Sicherung der Wasserqualität

Der Rat hat die Richtlinie zur Aktualisierung der Liste der Schadstoffe, die Oberflächen- und Grundwasser belasten, einschließlich Pestiziden, Arzneimitteln und PFAS, formell angenommen. Die überarbeiteten Regeln verschärfen zudem die Umweltstandards für verschiedene Stoffe und verstärken die Überwachung in der gesamten EU.

Mit der Richtlinie werden die Wasserrahmenrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie und die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen geändert, um die EU-Wasserpolitik an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten.

Zur Verbesserung der Wasserqualität hat die EU bereits Regelungen zur Überwachung und Reduzierung der Freisetzung bestimmter gefährlicher Stoffe und Schadstoffe in Oberflächen- und Grundwasser erlassen. Die EU-weite Liste dieser Stoffe wurde nun erweitert und aktualisiert und umfasst Arzneimittel (wie Schmerzmittel), Pestizide , Bisphenole sowie per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen ( PFAS , eine Gruppe sogenannter „Ewigkeitschemikalien“). Die Richtlinie führt erstmals Regelungen zur Bewertung des kumulativen Risikos kombinierter Stoffe ein.

Mehrere bereits gelistete Schadstoffe unterliegen nun strengeren Umweltqualitätsstandards. Zur Unterstützung künftiger Überprüfungen ergänzt die Richtlinie die EU-Wasserüberwachungslisten um Mikroplastik und Indikatoren für Antibiotikaresistenz . Diese Listen helfen dabei, neu auftretende besorgniserregende Stoffe zu erfassen.

Die aktualisierte Richtlinie stärkt die Überwachungs- und Berichtspflichten der EU-Länder, um die Wasserqualität und -transparenz in der gesamten EU zu verbessern. Eine Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels ist die Einführung eines wirkungsorientierten Monitorings von Oberflächengewässern, um die Auswirkungen chemischer Gemische zu bewerten. Darüber hinaus können die EU-Länder Fernerkundungs- und Erdbeobachtungstechnologien für ihr Monitoring nutzen. Sie müssen über die biologische und chemische Qualität sowie den Gesamtzustand der Gewässer berichten , um zuverlässigere Daten in der gesamten EU zu erhalten.

Laut Daten aus den Bewirtschaftungsplänen für Flussgebiete, einem zentralen Instrument der Wasserrahmenrichtlinie, erfüllen 46 % der Oberflächengewässer und 24 % des Grundwassers in der EU die bestehenden Umweltqualitätsstandards nicht, wobei erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen. Die Richtlinie begegnet diesen Herausforderungen durch einen verbesserten Schutz vor neu auftretenden Schadstoffen und chemischen Gemischen.

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